Beschreibung
„Die Region bekräftigt ihre Bereitschaft, weitere Zusammenschlüsse, die sich im Gebiet herauskristallisieren, zu fördern und sie auch finanziell zu unterstützen, ohne jedoch den Willen der Bevölkerung und der Gemeindeverwalter zu forcieren, was allein wegen einer Eindämmung der Verwaltungskosten nicht gerechtfertigt wäre.“
Dies erklärte der Regionalassessor für örtliche Körperschaften Franz Thomas Locher in seiner Antwort auf eine Anfrage, die von den Regionalratsabgeordneten der Fraktion Team K vorgelegt wurde.
„Der von der Region zur Unterstützung von Gemeindenzusammenschlüssen aufgebaute rechtliche, organisatorische und finanzielle Rahmen wurde nie abgeschafft, abgeschwächt oder finanziell zurückgefahren“– so Locher. „Bekanntlich erfolgen die Errichtung neuer Gemeinden, der Zusammenschluss mehrerer Gemeinden, die Änderung der Gemeindeabgrenzungen, des Hauptorts und der Benennung der Gemeinde gemäß dem Autonomiestatut mit Regionalgesetz nach Anhören der betroffenen Bevölkerung mittels eines Referendums.“
Regionalassessor Locher weist darauf hin, dass im Falle eines Zusammenschlusses das Regionalgesetz spezifische finanzielle Beiträge für die Errichtung der neuen Gemeinde vorsieht. „Die regionale Regelung gewährleistet den durch Zusammenschluss entstandenen Gemeinden eine sichere und im Voraus festgelegte finanzielle Ausstattung. Dies stellt für die Körperschaften einen wesentlichen Vorteil dar, da sie somit nicht nur ihre ordentliche Tätigkeit, sondern auch neue Dienste, Bauvorhaben und Investitionen längerfristig planen können”.