MEHR INKLUSION UND RECHTSSICHERHEIT BEIM WAHLRECHT: REGIONALRAT GENEHMIGT ÄNDERUNGEN AM KODEX DER ÖRTLICHEN KÖRPERSCHAFTEN

Der Nachtragshaushalt 2025-2027 ist unter Dach und Fach, mit einigen positiven Neuerungen für die Gemeinden: Der Vizepräsident der Regionalregierung und Assessor für örtliche Körperschaften Franz Locher hat nach konkreten Rückmeldungen sofort reagiert und mit entsprechenden Gesetzesänderungen für Klarheit bei verschiedenen Gemeinderatskompetenzen gesorgt.

Veröffentlichungsdatum: Donnerstag, 17. Juli 2025

Beschreibung

Der Regionalrat Trentino-Südtirol hat im Rahmen des Nachtragshaushaltsgesetzes 2025–2027 mehrere Änderungen betreffend digitale Unterschriften, neue Altersgrenzen für Wahlhelfer und Neuregelungen im Bereich der öffentlichen Arbeiten beschlossen. Die Neuerungen bringen mehr Rechtssicherheit für die Gemeinden, Anpassungen an neue staatliche Vorgaben und wichtige Erleichterungen im Bereich des Wahlrechts. Locher sieht eine positive Entwicklung aufgrund der getroffenen Maßnahmen: „Mit dieser Gesetzesänderung modernisieren wir das Wahlrecht mit Blick auf Inklusion und Rechtssicherheit und gestalten es zeitgemäß.“

 

Zentraler Bestandteil der Gesetzesänderung ist die Neuregelung der Zuständigkeiten des Gemeinderats im Bereich öffentlicher Arbeiten. Bislang war dieser für die Genehmigung von Projekten zur technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit zuständig. Künftig soll er seine Ausrichtungsfunktion auf die vorgelagerten Planungsdokumente ausüben – darunter der Bedarfsrahmen, das Projektleitdokument und das Machbarkeitsdokument zu Projektalternativen.

Diese Änderung berücksichtigt die neuen Vorgaben des Kodex der öffentlichen Verträge, die Planung und Projektierung klar voneinander trennen. „Die Planung erhält mehr Gewicht – und damit auch die politische Verantwortung der Gemeinden. Zugleich verhindern wir unnötige Kostensteigerungen und Zeitverzögerungen durch Änderungen an bereits technisch ausgearbeiteten Projekten“, so Locher.

 

Zudem werden die Vorschriften zur gleichzeitigen Durchführung von Gemeindewahlen mit nationalen Urnengängen modernisiert. Neu ist, dass auch künftige staatliche Regelungen automatisch gelten, wenn sie mit dem regionalen Gesetzen vereinbar sind.  Auch bei den Entschädigungen für Wahlkommissionsmitglieder wird für Klarheit gesorgt: Wenn mehrere Wahlen gleichzeitig stattfinden, gelten weiterhin die höheren regionalen Vergütungssätze.

 

Locher verweist auch auf einen wichtigen Schritt bei der Inklusion: „Personen mit schwerer körperlicher Beeinträchtigung können ab sofort Kandidatenlisten digital unterschreiben, was einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes Rechnung trägt. Demokratie muss für alle zugänglich sein – auch technisch.“

 

Weiteres wird die Altersgrenze für Wahlhelfer von 70 auf 75 Jahre angehoben. Auch die Eintragung in Wählerverzeichnisse modernisiert: Die bisherige Trennung nach Geschlecht entfällt, und bei verheirateten oder verwitweten Frauen wird der Name des Ehemannes nicht mehr angegeben – im Einklang mit der geltenden Rechtslage und im Sinne von Gleichstellung und Datenschutz. 

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Letzte Änderung:Donnerstag, 17. Juli 2025