NEUE FINANZMITTEL FÜR DIE SENIORENWOHNHEIME IN DEN LADINISCHEN ORTSCHAFTEN – DIE REGION ÄNDERT DIE KRITERIEN FÜR DIE BEITRÄGE

Die Regionalregierung von Trentino-Südtirol hat eine umfassende Änderung der Kriterien für die Gewährung von Beiträgen für die öffentlichen Betriebe für Pflege- und Betreuungsdienste (ÖBPB) und Seniorenwohnheime in den ladinischen Ortschaften genehmigt.

Veröffentlichungsdatum: Montag, 06. Januar 2025

Beschreibung

Die Regionalregierung von Trentino-Südtirol hat eine umfassende Änderung der Kriterien für die Gewährung von Beiträgen für die öffentlichen Betriebe für Pflege- und Betreuungsdienste (ÖBPB) und Seniorenwohnheime in den ladinischen Ortschaften genehmigt. Die am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen neuen Bestimmungen haben das Ziel, wirksamer auf die Haushaltserfordernisse der Betriebe einzugehen und dadurch die Aufwertung der ladinischen Sprache und die Qualität der angebotenen Dienste zu fördern.

Der Präsident der Region Arno Kompatscher erklärte: „Die Genehmigung dieser Änderungen ist eine Bestätigung für die Bedeutung, die die Region dem Schutz der für die Identität unserer Region grundlegenden ladinischen Sprache und Kultur beimisst. Wir möchten sicherstellen, dass die in diesem Bereich tätigen Betriebe mit angemessenen Finanzmitteln arbeiten können und die Qualität des Dienstes nicht beeinträchtigt wird.“

Mit den neuen Kriterien werden die zu zahlenden, auf der Grundlage von drei wesentlichen Elementen berechneten Höchstbeträge angehoben. Zuallererst wird die Art von Dienstleistungen berücksichtigt, mit besonderem Augenmerk auf die stationären Einrichtungen, die Tagespflegeheime und die Hauspflegedienste, für die die Beträge entsprechend des erforderlichen Arbeitsumfangs erhöht wurden. Darüber hinaus wird die Anzahl der betreuten Personen zu einem wesentlichen Kriterium, d. h. die Betriebe mit einer größeren Anzahl von betreuten Personen erhalten höhere Beiträge, womit der Unterstützung der größeren und komplexeren Einrichtungen Rechnung getragen wird. Schließlich entscheidet das Haushaltsvolumen über die Höhe des Beitrags, d. h. Betriebe mit einem hohen Haushaltsvolumen erhalten auch höhere Beiträge.

Der Regionalassessor für Sozialvorsorge Carlo Daldoss erklärte: „Mit diesen Änderungen möchten wir unter Berücksichtigung der im Zusammenhang mit der Dreisprachigkeit entstehenden höheren Kosten die Erfordernisse dieser Betriebe konkret unterstützen. Mit der Reform wird ein angemesseneres Berechnungssystem eingeführt, das den tatsächlichen Erfordernissen der Betriebe entspricht und die ladinischen Gemeinschaften konkret unterstützt.“

Diesbezüglich hat die Regionalregierung beschlossen, dem von der Bezirksgemeinschaft Salten-Schlern verwalteten Seniorenwohnheim San Durich in St. Ulrich (BZ) einen Beitrag in Höhe von 49.576,61 Euro zu gewähren.

Das Seniorenwohnheim San Durich ist mit seinen 75 Plätzen (von denen 72 belegt sind), 83 Angestellten und einem Haushalt von über 6 Millionen Euro eine wichtige stationäre Einrichtung in den ladinischen Gebieten der Provinz Bozen.

Der Assessor für Sprachminderheiten Luca Guglielmi versicherte: „Mit dieser Maßnahme bekräftigen wir unseren Willen, die ladinischen Gemeinschaften zu unterstützen und den Gebrauch der ladinischen Sprache auch im Bereich der Pflege- und Betreuungsdienste sicherzustellen. Der Beitrag ist nicht nur eine kulturelle Anerkennung, sondern auch eine wesentliche finanzielle Hilfe, um die Angemessenheit und Qualität der Dienstleistungen für unsere Senioren und Seniorinnen zu erhalten.“

Der gewährte Betrag beläuft sich auf 60 % der für den Gebrauch der ladinischen Sprache bestrittenen Ausgaben, womit verhindert wird, dass diese Kosten auf den Tagessätzen der Bewohner und Bewohnerinnen der Seniorenwohnheime lasten und diese im Vergleich zu den in ähnlichen Einrichtungen außerhalb des ladinischen Gebiets betreuten Personen benachteiligt werden.

Die Regionalregierung wird die Anwendung der neuen Maßnahmen sorgfältig überwachen, um zu gewährleisten, dass die Beiträge weiterhin eine wirksame und gezielte Hilfe für die Unterstützung der lokalen Gemeinschaften darstellen und die Sprachminderheiten sowie ihr Kulturerbe geschützt werden.

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Letzte Änderung:Dienstag, 07. Januar 2025