NEUHEITEN BEI DER VERWALTUNG DER REGIONALEN BEITRÄGE: WENIGER BÜROKRATIE, MEHR MÖGLICHKEITEN FÜR VEREINE UND EHRENAMT

Die Regionalregierung der Autonomen Region Trentino-Südtirol hat eine neue Verordnung betreffend die Beiträge für Initiativen, Projekte und Tätigkeiten zur Förderung der europäischen Integration und von besonderem regionalem Belang genehmigt.

Veröffentlichungsdatum: Freitag, 15. November 2024

Beschreibung

Die neue, von der Regionalregierung auf Vorschlag des Assessors für europäische Integration Angelo Gennaccaro genehmigte Verordnung zielt darauf ab, die Verfahren zu vereinfachen, die Effizienz zu verbessern und eine leichtere Inanspruchnahme der regionalen Mittel für Vereine, öffentliche Körperschaften und private Einrichtungen zu gewährleisten.

Folgende Änderungen wurden eingeführt:

1.       Eine einzige jährliche Frist: Die Beitragsgesuche können bis zum 15. Oktober des Jahres, in dem die Initiative durchgeführt wird, eingereicht werden und es besteht die Möglichkeit, sie kurz vor Beginn der Tätigkeit zu übermitteln, um eine genaue Kosteneinschätzung vornehmen zu können.  Ein Beitragsgesuch für eine kulturelle Initiative, die am 1. September stattfindet, muss zum Beispiel bei der Region bis zum 30. August desselben Jahres eingereicht werden.

2.     Vorschuss auf die Beiträge: Es wurde die Möglichkeit eingeführt, ohne die zuvor bestehenden Einschränkungen einen Vorschuss in Höhe von 60 % des Beitrags zu beantragen, wodurch die für den Projektbeginn erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung stehen.

3.     Zugelassene Ausgaben: In der Verordnung sind die zugelassenen Ausgaben genau festgelegt, wodurch sich der Ermessensspielraum und mögliche Auslegungskonflikte verringern.

4.     Unterstützung für ehrenamtliche Tätigkeit: Die Ausgaben für ehrenamtliche Tätigkeiten werden einheitlich anerkannt und es wird ein Beitrag in Höhe von maximal 25.000 Euro oder 25 % der zugelassenen Ausgabe gewährleistet.

5.     DURC nur noch in der Liquidierungsphase: Die neue Verordnung legt fest, dass die Einheitsbescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialvorsorgebeiträge (DURC) nur noch in der Liquidierungsphase anstatt schon bei Gewährung des Beitrags eingeholt werden muss, wodurch sich die Verfahren für die Empfänger erheblich vereinfachen.

6.     Vereinfachung der Verwaltungstätigkeit: Um die Gesuche schneller genehmigen zu können, erfolgt die Gewährung der Beiträge nach und nach im Laufe des Jahres und nicht mehr halbjährlich wie zuvor.

7.      Verbesserte Abrechnungsmodalitäten: Die Empfänger haben die Möglichkeit, eine Erklärung zum Ersatz eines Notorietätsaktes einzureichen, um die Abrechnung zu vereinfachen, ohne dass dadurch die Transparenz und die Rückverfolgbarkeit beeinträchtigt werden.

8.     Regelung der direkten Initiativen: Es wurde eine spezifische Bestimmung für die direkten Initiativen eingeführt, in der die zu verwendenden Instrumente und Rechtsinstitute genau festgelegt sind.

9.     Förderung von Initiativen für Sportmeisterschaften: Einige Ausgabenposten für Sportmeisterschaften können laut der neuen Verordnung der Region auch dann finanziert werden, wenn sie von Rechtssubjekten mit Gewinnzweck organisiert werden.

10.  Der Grundsatz des Ergebnisses: Mit der neuen Verordnung wird der Grundsatz des Ergebnisses eingeführt, durch den die Region die Empfänger besser bei der effizienten Umsetzung ihrer Initiativen unterstützen kann, wie es auch im Kodex der öffentlichen Verträge festgelegt ist.

11.    Vereinfachung des Auszahlungsverfahrens: In der neuen Verordnung ist festgelegt, dass die Kontrolle der Ausgabenbelege nur einmal vorgenommen wird, wodurch eine Verdoppelung des Verwaltungsaufwands vermieden wird.

Assessor Angelo Gennaccaro erklärte: „Mit dieser neuen Verordnung wurde ein wichtiger Schritt in Richtung einer schnelleren und transparenteren Verwaltung der regionalen Beiträge gemacht. Wir haben mit dem Ziel gearbeitet, die Verfahren für Vereine und Körperschaften zu vereinfachen und zu beschleunigen, damit diese sich auf ihre Projekte konzentrieren können statt sich mit bürokratischen Problemen befassen zu müssen. Wir sind davon überzeugt, dass diese Änderungen die Teilnahme an Initiativen zur Förderung der europäischen Integration und von regionalem Belang anregen können und damit einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung unserer Gemeinschaft leisten.“

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Letzte Änderung:Montag, 25. November 2024