REGION: EINFACHERE UND SCHNELLERE EINSTELLUNGSVERFAHREN FÜR GEMEINDEBEDIENSTETE

Der Regionalassessor für örtliche Körperschaften Lorenzo Ossana stattete der Gemeinde Predaia einen institutionellen Besuch ab, bei dem er das neue von der Regionalregierung genehmigte Gesetz vorstellte.

Veröffentlichungsdatum: Samstag, 22. Januar 2022

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Beschreibung

Die Vereinfachung und Beschleunigung der Einstellungsverfahren für Gemeindebedienstete ist das Ziel des neuen von der Regionalregierung genehmigten Regionalgesetzes, mit dem der III. Titel des Kodex der örtlichen Körperschaften geändert werden soll, um das Spektrum der sich für Wettbewerbe zur Besetzung von Gemeindesekretärsstellen in der Region bewerbenden Personen zu erweitern. Bei seinem institutionellen Besuch in der Gemeinde Predaia stellte der Regionalassessor für örtliche Körperschaften Lorenzo Ossana der Bürgermeisterin Giuliana Cova das neue Regionalgesetz vor: „Es handelt sich um ein sehr nützliches Gesetz für die Gemeinden, denn es wird ihnen die Möglichkeit geben, die Einstellungs- und Ausbildungsverfahren für ihr Personal weiter zu vereinfachen.“

Das neue Gesetz enthält eine Reihe von Neuerungen. Die Einstellung neuer Bediensteter kann um bis zu drei Monate – im Falle von Gemeindesekretären um bis zu sechs Monate – zum Zweck der Einarbeitung vorgezogen werden. Darüber hinaus kann zur Besetzung von Stellen, die nach der Ausschreibung des Wettbewerbs geschaffen wurden, auf diese Rangordnungen zurückgegriffen werden. Für Gemeindesekretäre wird das Dienstalter herabgesetzt, das für die Teilnahme an Wettbewerben ab der vierten Klasse erforderlich ist, die Wettbewerbsverfahren mit schriftlichen und mündlichen Prüfungen werden vereinfacht. Überdies wird die Möglichkeit vorgesehen, Gemeindesekretäresstellen über die von anderen Gemeinden oder Gemeindeverbänden genehmigten Rangordnungen zu besetzen. Bürgermeisterin Cova sagte, „Das von der Region verabschiedete Gesetz ist sehr willkommen, da man dadurch unkompliziertere Einstellungsverfahren für das Personal anwenden kann, das immer wichtiger wird, um den Bürgerinnen und Bürgern die gewünschten Dienstleistungen zu bieten“.

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Letzte Änderung:Montag, 24. Januar 2022