REGION: EINSTELLUNG DER GEMEINDESEKRETÄRE NEU GEREGELT

Der Regionalassessor für örtliche Körperschaften Lorenzo Ossana hat heute zusammen mit Andreas Schatzer, Präsident des Südtiroler Gemeindenverbands, Paride Gianmoena, Präsident des Trentiner Gemeindenverbands, und Loretta Zanon, Leiterin der zuständigen Abteilung II der Regionalverwaltung, das vom Regionalrat verabschiedete Regionalgesetz, das dem Mangel an Gemeindesekretären und Gemeindebediensteten abhelfen soll

Veröffentlichungsdatum: Donnerstag, 17. Februar 2022

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Beschreibung

Die Einstellung neuer Gemeindesekretäre kann um bis zu sechs Monate, jene der anderen Gemeindebediensteten um bis zu drei Monate vorgezogen werden, um die Einarbeitung in die neuen Aufgaben zu erleichtern. Außerdem können die Gemeinden, um den Personalmangel zu beheben, nun auch auf die Wettbewerbsrangordnungen anderer Gemeinden oder Bezirksgemeinschaften zurückgreifen. Diese Rangordnungen können somit insbesondere für die Besetzung von Gemeindesekretariatssitzen verwendet werden. Das sind die wichtigsten Neuerungen, die in dem jüngst verabschiedeten Regionalgesetz enthalten sind.

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Dienstaltersvoraussetzungen für den Laufbahnaufstieg der Gemeindesekretäre. Die Herabsetzung des für die Zulassung zu den Wettbewerben der nächsthöheren Klasse erforderlichen Dienstalters wird für die Gemeindesekretäre, die bereit sind, ihre Kompetenzen wiederholt in den Wettbewerben der höheren Klassen auf die Probe zu stellen, den Werdegang der beruflichen Laufbahn verkürzen.

 

Ziel des neuen Regionalgesetzes sei die Vereinfachung und Beschleunigung der Einstellungsverfahren der Gemeindesekretäre, erklärte Regionalassessor Lorenzo Ossana in der Pressekonferenz. Dadurch sollen die Wettbewerbe zur Besetzung freier Sekretariatssitze in den Gemeinden der Region einer breiteren Zahl Bewerber und Bewerberinnen zugänglich gemacht werden, meinte Ossana.

 

Was die Wettbewerbe betrifft, kann das „sachverständige Mitglied“ der Prüfungskommission nun auch ein Experte für Personalauswahl und -beurteilung sein. Bisher musste es unbedingt ein Jurist sein. Hinsichtlich der Prüfungsmodalitäten sind zuerst eine schriftliche und danach eine mündliche Prüfung vorgesehen, wobei Letztere auch in der Ausführung praktischer Aufgaben bestehen kann.

In das Regionalgesetz wurde auch ein vom Präsidenten des Trentiner Gemeindenverbands Paride Gianmoena angeregter Änderungsantrag aufgenommen, der darauf abzielt, der Unterbesetzung der Stellenpläne in den kleineren Gemeinden entgegenzuwirken: Ein Mobilitätsantrag soll von nun an nur mit der Zustimmung der Herkunftskörperschaft eingeleitet werden können und die betroffene Person muss seit mindestens 3 Jahren bei dieser Körperschaft im Dienst sein.

„Das von der Region verabschiedete Gesetz ist sehr willkommen“, erklärte der Präsident des Südtiroler Gemeindenverbands Andreas Schatzer, „da man dadurch unkomplizierte Einstellungsverfahren für das Personal anwenden kann, das immer wichtiger wird, um dem Bürgerinnen und Bürgern die gewünschten Dienstleistungen zu bieten“.

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Letzte Änderung:Mittwoch, 23. Februar 2022