REGION GENEHMIGT FINANZIERUNGEN FÜR DIE KULTURINSTITUTE

Die Regionalregierung hat die Finanzierung verschiedener Kulturinstitute der Sprachminderheiten für den Dreijahreszeitraum 2022/2024 mit dem Ziel genehmigt, die Kultur der kleineren in der Region ansässigen Sprachminderheiten – Zimbern, Fersentaler und Ladiner – aufzuwerten, indem sie u. a. die langjährige Zusammenarbeit mit den im historischen Siedlungsgebiet bestehenden zuständigen Einrichtungen – insbesondere mit den Kulturinstituten, die sich auf institutioneller Ebene mit dem Schutz und der Aufwertung der Sprache und der Kultur der jeweiligen Minderheit befassen – weiterführt.

Veröffentlichungsdatum: Montag, 13. Dezember 2021

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Beschreibung

Die Regionalregierung hat die Finanzierung verschiedener Kulturinstitute der Sprachminderheiten für den Dreijahreszeitraum 2022/2024 mit dem Ziel genehmigt, die Kultur der kleineren in der Region ansässigen Sprachminderheiten – Zimbern, Fersentaler und Ladiner – aufzuwerten, indem sie u. a. die langjährige Zusammenarbeit mit den im historischen Siedlungsgebiet bestehenden zuständigen Einrichtungen – insbesondere mit den Kulturinstituten, die sich auf institutioneller Ebene mit dem Schutz und der Aufwertung der Sprache und der Kultur der jeweiligen Minderheit befassen – weiterführt. Für das Jahr 2022 wurden 120.000,00 Euro für das Ladinische Kulturinstitut „Majon di Fascegn“ mit Sitz in San Giovanni di Fassa, 80.000,00 Euro für das Kulturinstitut Lusérn, 80.000,00 Euro für das Bersntoler Kulturinstitut mit Sitz in Palai im Fersental und 100.000,00 Euro für das Ladinische Kulturinstitut „Micurà de Rü“ angesetzt. Regionalassessor Manfred Vallazza erklärte, dass diese Einrichtungen eine wesentliche Rolle bei die Erhaltung der Kultur der Sprachminderheiten spielen und die finanziellen Mittel grundlegend für ihre Arbeit seien. Die Tätigkeit im Bereich der Minderheitenfragen sei für das gesellschaftliche Zusammenleben und die Kultur sehr wichtig. Sprache und Kultur seien für unser Gebiet von großer Bedeutung und müssten deshalb geschützt werden.

Der Assessor für Sprachminderheiten betonte, dass die Autonomen Provinzen Bozen und Trient Wegbereiter in Sachen Minderheitenschutz und positive Beispiele für die Anerkennung und Förderung der Sprachminderheiten und der kulturellen Vielfalt in unserem Land seien.

Die Rechte der Sprachminderheiten seien ein integrierender Teil des Menschenrechtssystems, denn sie stellen einen wichtigen Beitrag zum Aufbau einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft dar, meinte Valazza weiter. Deshalb werde die Region auch weiterhin Einrichtungen, Vereine und Institute unterstützen, die sich mit dem Schutz und der Förderung der Sprachminderheiten und den Minderheitensprachen befassen.

Das Ladinische Kulturinstitut „Micurà de Rü“ hat seinen Sitz in St. Martin in Thurn und ist der wichtigste Bezugspunkt für die ladinische Kultur und Sprache in Südtirol. Das Kulturinstitut „Majon di Fascegn“, das Kulturinstitut Lusérn und das Bersntoler Kulturinstitut haben hingegen ihren Sitz im Trentino.

Die Regionalregierung strebt eine umfassende Aufwertung der Kultur der kleineren in der Region lebenden Sprachminderheiten (Ladiner, Fersentaler und Zimbern) an und fördert demnach die diesbezügliche Zusammenarbeit zwischen den Provinzen. Zu den geförderten Einrichtungen zählen örtliche Körperschaften und Kulturinstitute, die sich vorrangig für die Erhaltung der Minderheitensprache und -kultur einsetzen.

Vallazza meinte abschließend, dass die Autonomie die Grundlage für den Schutz der Sprachminderheiten darstelle, der als Hauptziele die Erhaltung der ethnischen Merkmale und die Förderung der kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung verfolge.

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Letzte Änderung:Montag, 13. Dezember 2021