Beschreibung
Die Regionalregierung der Autonomen Region Trentino-Südtirol hat auf Vorschlag der Vizepräsidentin Giulia Zanotelli die Ausschreibung eines einzigen öffentlichen Wettbewerbs nach Prüfungen für die Besetzung von 6 Stellen mit unbefristetem Arbeitsverhältnis in der Berufs- und Besoldungsklasse C1 genehmigt, um die sprachlichen Dienstleistungen im Gebiet der Region zu stärken.
Im Einzelnen sollen 3 Vollzeitstellen im Berufsbild Höherer Beamter / Höhere Beamtin für den Sprachbereich bei den Gerichtsämtern in Bozen und 3 Stellen bei den Zentralämtern in Trient besetzt werden.
Aufteilung der Stellen und Sprachproporz
In Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen auf dem Sachgebiet des Schutzes der Sprachminderheiten und aufgrund der Kriterien für die Anpassung der Personalzusammensetzung sind die ausgeschriebenen Stellen folgendermaßen aufgeteilt:
- Gerichtsämter in Bozen (Höherer Beamter / Höhere Beamtin für den Sprachbereich): 2 Stellen sind der deutschen Sprachgruppe und eine Stelle ist der ladinischen Sprachgruppe vorbehalten;
- Zentralämter in Trient (Sprachtechnischer Mitarbeiter / Sprachtechnische Mitarbeiterin): Alle drei Teilzeitstellen (davon eine mit 24 Wochenstunden und zwei mit 30 Wochenstunden) sind der deutschen Sprachgruppe vorbehalten.
Laut Wettbewerbsausschreibung ist außerdem 1 Stelle im Berufsbild Sprachtechnischer Mitarbeiter / Sprachtechnische Mitarbeiterin vorrangig Personen mit Behinderung laut Art. 1 des Gesetzes vom 12. März 1999, Nr. 68 vorbehalten. Dies erfolgt in Umsetzung der mit der Arbeitsagentur der Provinz Trient abgeschlossenen Programmvereinbarung Rep.-Nr. 1051/2026.
Zulassungsvoraussetzungen
Für die Teilnahme am Wettbewerb müssen externe Bewerber und Bewerberinnen sowohl zum Zeitpunkt des Ablaufs der Ausschreibung als auch zum Zeitpunkt der eventuellen Einstellung nachstehende Grundvoraussetzungen erfüllen:
- Bildungsabschluss: Bachelorabschluss oder Masterabschluss/Fachlaureat oder Hochschulabschluss nach der alten Universitätsordnung in der Fachrichtung Fremdsprachen oder gesetzlich als gleichwertig anerkannten Fachrichtungen.
- Sprachliche Kompetenzen: von der Autonomen Provinz Bozen ausgestellte Bescheinigung über die Kenntnis der italienischen und der deutschen Sprache der Stufe C1 (ehem. „Zweisprachigkeitsnachweis A“). Die Bewerber und Bewerberinnen der ladinischen Sprachgruppe müssen zusätzlich Kenntnisse der ladinischen Sprache nachweisen.
Aufbau der Prüfungen
Das Prüfungsprogramm ist theoretisch-praktisch aufgebaut und gliedert sich in zwei schriftliche und eine mündliche Prüfung. Die schriftlichen Prüfungen bestehen aus der Übersetzung von Texten aus dem Italienischen ins Deutsche bzw. aus dem Deutschen ins Italienische über Themen aus dem Bereich Recht und Verwaltung. Die mündliche Prüfung besteht aus einer kurzen mündlichen Übersetzung (auch aus einer dritten Sprache nach Wahl zwischen Englisch, Französisch oder Spanisch) und einem Prüfungsgespräch zur Feststellung der Kenntnisse über das Sonderstatut, die Grundzüge des Verwaltungsrechts, die Gerichtsordnung und die Verhaltensregeln.
Fristen und Modalitäten für die Einreichung der Gesuche
Ausschlussfrist für die Einreichung der Zulassungsgesuche ist der 10. Juli 2026.
Die Zulassungsgesuche dürfen ausschließlich nach einer der nachstehenden Modalitäten eingereicht werden:
- mittels zertifizierter elektronischer Post: das Zulassungsgesuch muss bis spätestens 23.59 Uhr des Fälligkeitstages an: concorsi@pec.regione.taa.it gesendet werden.
- mittels Einschreiben mit Rückschein: Empfängeradresse: Autonome Region Trentino-Südtirol – Generalsekretariat – Amt für die dienstrechtliche Verwaltung des Personals, Via Gazzoletti 2 – 38122 Trient (hinsichtlich der Ausschlussfrist gilt der Datumsstempel des Aufgabepostamtes).
Der vollständige Wortlaut der Wettbewerbsausschreibung, die Bewertungskriterien und das Formular für das Zulassungsgesuch (Anlage D) stehen auf der offiziellen Website der Region (www.regione.taa.it ) im Bereich „Wettbewerbe und Auswahlverfahren“ zum Herunterladen bereit.