REGIONALRAT: MEHR FLEXIBILITÄT FÜR GEMEINDEN UND NEUE MÖGLICHKEITEN FÜR GEMEINDEBEDIENSTETE

Der Regionalrat hat gestern (15. Juli 2026) den Nachtragshaushalt der Region behandelt.

Veröffentlichungsdatum: Donnerstag, 16. Juli 2026

Beschreibung

Der Regionalrat hat gestern (15. Juli 2026) den Nachtragshaushalt der Region behandelt. Mit dem damit verbundenen Gesetz werden wichtige Anpassungen im Kodex der örtlichen Körperschaften vorgenommen, die den Gemeinden mehr Flexibilität geben und aktuelle Herausforderungen aufgreifen.

„Unsere Gemeinden stehen heute vor großen Aufgaben. Vor allem der Personalmangel ist ein zentrales Thema. Viele Gemeinden haben zunehmend Schwierigkeiten, Mitarbeiter zu finden und langfristig an den öffentlichen Dienst zu binden“, erklärt der Vizepräsident der Regionalregierung Franz Locher.

Ein wesentlicher Punkt der Gesetzesänderung betrifft deshalb die Personalordnung der Gemeinden. Mit der Änderung des entsprechenden Artikels Kodex der örtlichen Körperschaften wird die Regelung für Südtiroler Gemeindebedienstete an jene des Landespersonals angepasst. Konkret erhalten Gemeindebedienstete künftig die Möglichkeit, unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen nicht gewerbliche Vermietungen von Zimmern und Wohnungen sowie touristische Kurzzeitvermietungen auszuüben, ohne dafür eine vorherige Genehmigung einholen zu müssen.

„Diese Änderung ist ein konkreter Beitrag dazu, den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen. Gerade in Zeiten von Vollbeschäftigung, steigenden Lebenshaltungskosten und der starken Konkurrenz durch die Privatwirtschaft müssen wir neue Wege gehen, um  Mitarbeiter für die Gemeinden zu gewinnen und zu halten“, so der zuständige Regionalassessor Locher.

Neben der Personalfrage bringt der Nachtragshaushalt weitere wichtige Neuerungen für die Gemeinden. Dazu gehört unter anderem eine größere Flexibilität bei der Vertretung der Sprachgruppen in den Gemeindeausschüssen. Künftig kann ein Gemeinderat, der einer Sprachgruppe angehört, die nur mit einem einzigen Mitglied im Gemeinderat vertreten ist, unter bestimmten Voraussetzungen in den Gemeindeausschuss gewählt werden. Damit wird den Gemeinden mehr Gestaltungsspielraum eingeräumt und die Vertretung kleinerer Sprachgruppen auf lokaler Ebene gestärkt.

Auch im Bereich des Wahlrechts werden die Bestimmungen an die jüngsten Änderungen des Autonomiestatuts angepasst. Die Voraussetzungen für die Ausübung des aktiven Wahlrechts werden künftig automatisch an die entsprechenden Bestimmungen des Statuts und der Durchführungsbestimmungen angepasst.

„Mit diesem Gesetz setzen wir wichtige Schritte zur Stärkung unserer Gemeinden. Wir schaffen mehr Flexibilität, reagieren auf aktuelle Herausforderungen und sorgen dafür, dass unsere lokalen Verwaltungen auch in Zukunft leistungsfähig und bürgernah bleiben“, fasst Vizepräsident Franz Locher zusammen.

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Letzte Änderung:Donnerstag, 16. Juli 2026