REKURS GEGEN DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER REGION ABGEWIESEN: VERWALTUNGSGERICHT BESTÄTIGT WAHLTERMIN FÜR DEN 4. MAI 2025

Das Verwaltungsgericht Trient hat heute (7. Februar) den Rekurs von mehreren Gemeindeverwaltern aus dem Trentino gegen das Dekret des Präsidenten der Region, das den Termin für die Gemeinderatswahlen auf den 4. Mai 2025 festsetzt, abgewiesen.

Veröffentlichungsdatum: Freitag, 07. Februar 2025

Beschreibung

Das Verwaltungsgericht Trient hat heute (7. Februar) den Rekurs von mehreren Gemeindeverwaltern aus dem Trentino gegen das Dekret des Präsidenten der Region, das den Termin für die Gemeinderatswahlen auf den 4. Mai 2025 festsetzt, abgewiesen. Damit bestätigt das Gericht die Rechtmäßigkeit der Wahlvorbereitungen der Region Trentino-Südtirol.

Die Gemeindeverwalter hatten argumentiert, dass sie aufgrund einer verkürzten Amtszeit nicht die volle Amtsperiode von fünf Jahren ausüben konnten und somit in ihren verfassungsmäßigen Rechten beschnitten wurden. Die verkürzte Amtszeit resultiert aus der Verschiebung der Gemeinderatswahlen im Jahr 2020, die aufgrund der Corona-Pandemie vom ursprünglich geplanten Termin im Mai auf September verlegt worden waren.

"Die Region hatte den Wahltermin für 2025 auf den 4. Mai festgesetzt, um wieder zum gewohnten Rhythmus der Gemeinderatswahlen zurückzukehren", erklärt der Vizepräsident der Regionalregierung und Gemeindeassessor Franz Locher.

Vizepräsident Locher zeigt sich nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts erleichtert: „Das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt nicht nur die Vorgehensweise der Regionalregierung, sondern sorgt auch für Rechtssicherheit.“

„Das Urteil schafft Klarheit und stärkt das Vertrauen in unsere politische Handlungsfähigkeit“, so Locher weiter. „Jetzt können wir am 4. Mai 2025 die Gemeinderatswahlen durchführen, ohne dass rechtliche Unsicherheiten die Wahlen überschatten.“

Weitere Informationen

Benutzerlizenz
Gemeinfrei

Letzte Änderung:Freitag, 07. Februar 2025