RENTENFONDSBEITRÄGE AB DER GEBURT: DIE REGION GENEHMIGT DAS ITALIENWEIT ERSTE GESETZ ZUR ZUSATZVORSORGE FÜR KINDER

Regionalrat genehmigt Gesetzentwurf: 300 Euro bei der Geburt und Beiträge bis zum 5. Lebensjahr

Veröffentlichungsdatum: Mittwoch, 17. September 2025

Beschreibung

Die Autonome Region Trentino-Südtirol bestätigt ihre Vorreiterrolle im Bereich der Sozialfürsorge. Der Regionalrat genehmigte heute eine für ganz Italien richtungsweisende Maßnahme auf Vorschlag des Regionalassessors Daldoss: den Gesetzentwurf „Förderung der Einschreibung in eine Zusatzrentenform in den ersten Lebensjahren“.

Der Regionalrat hat den Gesetzentwurf mit 70 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen genehmigt.

„Im öffentlichen Bereich sind wir die ersten in Italien, die eine strukturelle Förderung der Zusatzvorsorge für Kinder einführen. Das ist der eigentliche und konkrete Sinn unserer Autonomie: die Bedürfnisse der Gesellschaft zu erkennen und mit innovativen, wirksamen und nachhaltigen Maßnahmen auf diese zu reagieren“, hatte der Präsident der Region Arno Kompatscher bereits anlässlich der Sitzung der Regionalregierung betont. „Wir schaffen dies dank eines bereits gefestigten und bewährten regionalen Systems, um das uns das ganze Land beneidet und das sich heute erneut als fähig erweist, mit einer vorausschauenden Politik die künftigen Herausforderungen vorwegzunehmen. Die Idee, einen Anreiz für diejenigen zu schaffen, die bei der Geburt ihres Kindes eine Zusatzrentenposition öffnen, stieß auch bei Experten auf große Zustimmung und Anerkennung.“

Der Regionalassessor für Sozialvorsorge Carlo Daldoss sagte: „Heute wird diese Maßnahme zur Wirklichkeit. Dieser Schritt erfüllt mich mit großer Zufriedenheit, denn er steht für eine konkrete Entscheidung für kollektive Verantwortung. Von Geburt an in die Vorsorge zu investieren bedeutet, den neuen Generationen ein zusätzliches Mittel zu geben, um mit größerer Sicherheit in die Zukunft zu blicken. Diese Maßnahme wird dazu beitragen, das Projekt Pensplan, dessen Erfolg italienweit anerkannt wird, noch bekannter zu machen, aber vor allem wird sie unseren Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit bieten, sich schon jetzt eine finanzielle Absicherung für das Alter aufzubauen. Aus diesem Grund werden wir weiterhin in diese Richtung arbeiten.“

Das neue Gesetz sieht einen finanziellen Beitrag für alle Neugeborenen, Adoptiv- oder Pflegekinder vor, mit dem der Beitritt zu einem auf den Namen des/der Minderjährigen lautenden Zusatzrentenfonds unterstützt werden soll. Dabei handelt es sich um eine konkrete, langfristig angelegte Maßnahme, die auf der Erkenntnis beruht, dass die künftigen Renten aufgrund des inzwischen fest etablierten Übergangs zum beitragsbezogenen System deutlich niedriger sein werden als in der Vergangenheit.

Der zum Zeitpunkt der Geburt, der Adoption oder der Überlassung zur Betreuung zustehende Beitrag in Höhe von 300 Euro wird direkt in die Zusatzrentenposition des/der Minderjährigen eingezahlt. Für die folgenden vier Jahre ist ein Beitrag in Höhe von 200 Euro pro Jahr vorgesehen, sofern die Familie einen Betrag von mindestens 100 Euro jährlich in denselben Fonds einzahlt. Der Beitrag steht vorübergehend auch den Kindern zu, die am 1. Jänner 2025 das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und den Kindern, für die das Datum der Adoption oder der Überlassung zur Betreuung weniger als fünf Jahre zurückliegt.

Der Beitrag kann in Anspruch genommen werden, wenn die antragstellende Person seit mindestens drei Jahren ihren Wohnsitz in einer Gemeinde der Region hat, während die minderjährige Person zum Zeitpunkt der Geburt in der Region wohnhaft sein bzw. aufgrund der Maßnahme betreffend die Adoption oder die Überlassung zur Betreuung den Wohnsitz in der Region erwerben muss. Für die Inanspruchnahme des Beitrags in den nachfolgenden Jahren müssen die Minderjährigen weiterhin ihren festen Wohnsitz in der Region haben. Der Beitritt zu einer Zusatzrentenform muss zum Zeitpunkt des Beitragsgesuchs bereits erfolgt sein. Die wirtschaftliche Lage der Familie wird in keiner Weise berücksichtigt, da es sich um eine an alle gerichtete Leistung handelt, die auf dem Grundsatz der Chancengleichheit in Sachen Altersvorsorge beruht.

Die Verwaltung der Maßnahme übernimmt die In-House-Gesellschaft der Region und der beiden Autonomen Provinzen Pensplan Centrum AG, die für die operativen Aspekte zuständig ist und die Initiative auch durch Vereinbarungen mit den Gemeindemeldeämtern fördern wird.

Das Gesetz betrifft alle Neugeborenen ab 1. Januar 2025 und vorübergehend auch die vorher (bis einschließlich im Jahr 2020) Geborenen. Die Region geht davon aus, dass etwa 20 % der potentiell Berechtigten den Beitrag in Anspruch nehmen werden, d. h. ca. 8.500 Neugeborene oder Adoptivkinder jährlich. Die Investition beläuft sich auf etwas mehr als 3,2 Millionen Euro für das erste Jahr und einen endgültigen Betrag in Höhe von 2 Millionen Euro jährlich.

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Letzte Änderung:Mittwoch, 17. September 2025