Beschreibung
Mehr Mittel zur Unterstützung all derer, die sich eine Altersvorsorge aufbauen und ihre Zeit der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Familienangehörigen widmen. Das von der Regionalregierung genehmigte Stabilitätsgesetz 2027 der Autonomen Region Trentino-Südtirol/Alto Adige stärkt die Maßnahmen zugunsten der Pflicht- und Zusatzvorsorge mit einer Aufstockung der Mittel von insgesamt 7,51 Millionen Euro pro Jahr für den Dreijahreszeitraum 2027-2029. Zu diesen Maßnahmen kommen weitere 600.000 Euro für die Förderung der Initiativen im Bereich der Finanzbildung im Dreijahreszeitraum hinzu.
Der Präsident der Region und Landehauptmann der Autonomen Provinz Bozen Arno Kompatscher sagte dazu: „Heute stocken wir die Mittel für die Altersvorsorge deutlich auf und verstärken die Hilfen für all jene, die aufgrund von Pflege- und Betreuungsarbeit, Zeiten beruflicher Schwierigkeiten oder ihrer Arbeitsbedingungen Gefahr laufen, eine geringere Rente zu erhalten. Wir erhöhen die Beiträge für Eltern, für Pflegepersonen von Familienangehörigen sowie für die Landwirte, und setzen dabei sowohl bei der Pflicht- als auch bei der Zusatzvorsorge an. Es handelt sich um Maßnahmen, die konkrete Antworten auf unterschiedliche Lebenslagen geben, die jedoch alle dem Erfordernis entsprechen, die Menschen nicht im Stich zu lassen, wenn sie am meisten Unterstützung brauchen.“
Der Regionalassessor für Sozialvorsorge Carlo Daldoss erklärte: „Wir wollen konkrete Instrumente stärken, die es mehr Menschen ermöglichen, eine angemessene Vorsorgeposition aufzubauen, auch dann, wenn Arbeit, familiäre Verpflichtungen oder die Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen das regelmäßige Einzahlen von Beiträgen erschweren. Wir greifen zudem unterstützend in der Landwirtschaft ein und tragen damit den besonders ungünstigen Bedingungen Rechnung, unter denen viele Betriebe arbeiten.“
„Eine gute soziale Absicherung ist für alle wichtig, gerade auch im Hinblick auf die Rente. Mit den Erhöhungen der regionalen Beiträge zur Unterstützung der ergänzenden Sozialvorsorge stärken wird insbesondere die Absicherung während der Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Mir ist besonders wichtig, dass die Menschen diese Unterstützungsmöglichkeiten kennen und auch in Anspruch nehmen. Denn nur wenn die Angebote genutzt werden, können sie dazu beitragen, Rentenlücken zu vermeiden und die finanzielle Sicherheit im Alter zu verbessern“, betont Landesrätin Rosmarie Pamer.
Die neuen Bestimmungen im Bereich der Vorsorge finden auf die ab 1. Jänner 2027 eingereichten Anträge Anwendung. Das Gesetz legt vor allem Maßnahmen zur Unterstützung der Altersvorsorge der Personen vor, die sich der Kinderbetreuung widmen. Für nicht erwerbstätige Eltern oder solche im Wartestand ohne rentenmäßige Absicherung steigt der Beitrag für die freiwillige Weiterzahlung der Rentenversicherung von 9.000 auf 12.000 Euro pro Jahr, bei einem Gesamthöchstbetrag, der von 18.000 auf 24.000 Euro angehoben wird. Für diejenigen, die sich hingegen für die Zusatzvorsorge entscheiden, erhöht sich der jährliche Beitrag von 4.000 auf 5.000 Euro, bei einem Gesamthöchstbetrag, der von 8.000 auf 10.000 Euro angehoben wird.
Erhöhungen sind auch für Eltern vorgesehen, die in der Privatwirtschaft mit einem Teilzeitvertrag arbeiten, dessen Arbeitszeit 70 % einer Vollzeitstelle nicht überschreitet. In diesem Fall steigt der Beitrag zur Aufstockung der Pflichtversicherung auf 100 % von 4.500 auf 5.000 Euro pro Jahr, während die Gesamtobergrenze von 18.000 auf 22.000 Euro steigt. Für die Zusatzvorsorge steigt der Jahresbeitrag von 2.000 auf 3.000 Euro, bei einem Gesamthöchstbetrag, der von 8.000 auf 12.000 Euro angehoben wird.
Ein eigenes Kapitel ist den Personen gewidmet, die pflegebedürftige Angehörige zu Hause betreuen. Für nicht erwerbstätige Pflegepersonen oder solche im Wartestand ohne rentenmäßige Absicherung steigt der Beitrag für die freiwillige Weiterzahlung der Rentenversicherung von 4.000 auf 10.000 Euro pro Jahr, während der Beitrag für die Zusatzvorsorge von 4.000 auf 7.000 Euro angehoben wird. Für Pflegepersonen, die in Teilzeit mit einer Arbeitszeit von maximal 70 % der Vollzeit arbeiten, steigen die Beiträge jeweils von 2.000 auf 5.000 Euro sowie von 2.000 auf 3.500 Euro pro Jahr.
Das Gesetz stärkt zudem die Unterstützung für Eltern mit Kindern oder Pflegekindern unter fünf Jahren, die als Zivilinvaliden anerkannt sind. In diesem Fall steigt der Beitrag für die freiwillige Weiterzahlung der Rentenversicherung von 9.000 auf 14.000 Euro jährlich, jener für die Zusatzvorsorge von 4.000 auf 7.000 Euro.
Die Maßnahmen zur Unterstützung der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen werden nach den in den regionalen Bestimmungen festgelegten Bedingungen und Voraussetzungen gewährt, wobei die Beträge im Verhältnis zu den jeweiligen Beitragszeiten berechnet werden. Für diese Maßnahmen ist keine Obergrenze des Familieneinkommens vorgesehen.
Mit dem Stabilitätsgesetz werden schließlich die Bemühungen der Region im Bereich der Finanzbildung unterstützt. Für den Dreijahreszeitraum 2027–2029 werden jährlich 200.000 Euro, also insgesamt 600.000 Euro, bereitgestellt, um das von der Pensplan Centrum AG entwickelte Programm auszubauen. Ziel ist es, ein stärkeres Bewusstsein für finanzielle und die Sozialvorsorge betreffende Entscheidungen zu fördern. Dies soll durch Weiterbildungstätigkeiten, Veranstaltungen, Tagungen, Initiativen, Fernseh- und Radiosendungen sowie Informationskampagnen, auch in Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Rechtssubjekten, geschehen.
Die Maßnahmen betreffen auch die Landwirtschaft
Mit dem Stabilitätsgesetz wird der jährliche Höchstbetrag zur Unterstützung der freiwilligen Beitragszahlungen beim NISF oder anderen obligatorischen Vorsorgekassen von 4.000 auf 6.000 Euro erhöht. Diese Maßnahme richtet sich an Personen mit minderjährigen Kindern, Personen, die pflegebedürftige Familienangehörige betreuen, Personen ab einem Alter von 55 Jahren oder Personen, die nach dem 50. Lebensjahr in den fünf vorhergehenden Jahren die Arbeit verloren haben. Der Beitrag wird unter Einhaltung der in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen wirtschaftlichen Voraussetzungen und Wohnsitzauflagen gewährt.
Erhöht wird auch die Unterstützung der Zusatzvorsorge für Bauern, Halb- und Teilpächter sowie ihrer mithelfenden Familienangehörigen, die bei der entsprechenden Verwaltung der Beiträge des NISF eingetragen und in Viehzuchtbetrieben tätig sind, die sich in einer besonders ungünstigen Lage befinden. Der regionale Beitrag wird von 500 auf einen Höchstbetrag von 1.000 Euro jährlich erhöht, und zwar in Höhe der vom Betroffenen eingezahlten Beiträge sowie unter Einhaltung des vorgesehenen Mindesteigenbeitrags.
Eine weitere Maßnahme betrifft die Unterstützung der Pflichtsozialbeiträge des NISF für Landwirte. Die Berechnungsgrundlage des Beitrags wird ausgeweitet, indem nun auch die entsprechend der nächsthöheren konventionellen Einkommensklasse eingezahlten Sozialbeiträge berücksichtigt werden. Weiterhin vorgesehen ist eine Deckung von 50 %, die bei gemäß den von den beiden Autonomen Provinzen festgelegten Kriterien besonders ungünstig gelegenen Betrieben auf 60 % oder 70 % erhöht werden kann.