UNTERSTÜTZUNG FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT: DIE REGION STELLT MITTEL FÜR BETRIEBE IN UNGÜNSTIGEN LAGEN BEREIT

Die Autonome Region Trentino-Südtirol hat mehr als 12 Millionen Euro für landwirtschaftliche Betriebe bereitgestellt, um die Berglandwirtschaft zu unterstützen und die Produktionstätigkeiten in ungünstig gelegenen Gebieten zu erhalten.

Veröffentlichungsdatum: Samstag, 22. März 2025

Beschreibung

Die Regionalregierung hat auf Vorschlag des Assessors für Sozialvorsorge Carlo Daldoss einen jährlichen Beitrag für Bauern und Halb- und Teilpächter, die in besonders ungünstig gelegenen Betrieben im Gebiet der Region tätig sind, genehmigt. Der Beitrag ist Teil der von den Autonomen Provinzen Trient und Bozen vorgesehenen Maßnahmen zur Ergänzungsvorsorge.

Der Beitrag im Detail

Der Beitrag sieht die teilweise Rückerstattung der beim NIFS eingezahlten  Rentenbeiträge vor, wobei die Höhe des Beitrags davon abhängt, wie ungünstig die Lage der landwirtschaftlichen Betriebe ist.

  • Südtirol:
    • Betriebe mit unter 76 Erschwernispunkten: Beitrag bis zu 50 %
    • Betriebe mit 76 bis 100 Punkten: Beitrag bis zu 60 %
    • Betriebe mit über 110 Punkten: Beitrag bis zu 70 %
  • Trentino:
    • Betriebe in einer Höhe von unter 900 m (und in ungünstiger Lage): Beitrag bis zu 50 %
    • Betriebe in einer Höhe zwischen 900 und 1200 m: Beitrag bis zu 60 %
    • Betriebe in einer Höhe von über 1200 m: Beitrag bis zu 70 %

Daten zu den eingereichten Gesuchen

Laut der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) wurden zum 25. Februar 2025 in Südtirol 3.471 Gesuche eingereicht (+136 im Vergleich zum Vorjahr) mit einem ausgezahlten Gesamtbetrag in Höhe von 7.536.269,53 Euro.

  • 1.932 Betriebe mit 75 oder weniger Erschwernispunkten: 3.922.723,40 Euro
  • 1.097 Betriebe mit 76 bis 110 Punkten: 2.522.531,14 Euro
  • 442 Betriebe mit mehr als 110 Punkten1.219.348,70 Euro.

Im Trentino gehen aus den Daten der Agentur für Fürsorge und ergänzende Vorsorge (APAPI) folgende Zahlen hervor: 2.050 Gesuche (- 12 im Vergleich zum Vorjahr) mit einem ausgezahlten Gesamtbetrag in Höhe von 4.648.641,00 Euro.

  • 1.296 Betriebe in einer Höhe von unter 900 Metern: 2.382.075,35 Euro
  • 484 Betriebe in einer Höhe zwischen 900 und 1200 Metern: 1.242.324,82 Euro
  • 270 Betriebe in einer Höhe von über 1200 Metern:  1.024.240,83 Euro.

Der Regionalassessor für Sozialvorsorge Carlo Daldoss erklärte: „Diese Beiträge sind eine konkrete Hilfe für landwirtschaftliche Betriebe, die unter schwierigen Bedingungen arbeiten, und garantieren ihnen eine grundlegende finanzielle Unterstützung zum Fortführen ihrer Produktionstätigkeit in den Berggebieten.“

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Letzte Änderung:Dienstag, 25. März 2025