ZUSATZRENTEN-BEITRAG FÜR „NEUGEBORENE“: 6.192 ANTRÄGE IM ERSTEN MONAT

Die Region bestätigt ihre Führungsrolle im Familien-Wohlfahrtswesen

Veröffentlichungsdatum: Mittwoch, 10. Dezember 2025

Beschreibung

Einen Monat nach Öffnung der Einschreibungen verzeichnet die von der Autonomen Region Trentino-Südtirol auf Vorschlag des Regionalassessors für Sozialvorsorge, Carlo Daldoss, eingeführte Maßnahme „Beitrag zur Einschreibung von Neugeborenen in Formen der Zusatzrenteein äußerst positives Ergebnis: Insgesamt sind 6.192 Anträge eingegangen, davon 785 über die Patronate. Ein Start, den die Regionalregierung als „sehr ermutigend“ bezeichnet und der die Fähigkeit des regionalen Wohlfahrtssystems bestätigt, innovative und wirksame Instrumente zur Unterstützung der Familien einzuführen.

Im Detail verteilen sich die eingegangenen Anträge ausgewogen auf die beiden Provinzen: 2.350 in der Provinz Trient und 3.842 in der Provinz Bozen. Die Geschlechterverteilung ist nahezu ausgeglichen, während die Anträge Kinder betreffen, die in den letzten fünf Jahren geboren oder adoptiert wurden – mit einer homogenen Verteilung auf die Jahrgänge 2020 bis 2025 (934 aus 2020, 1.012 aus 2021, 1.074 aus 2022, 1.105 aus 2023, 1.189 aus 2024 und 878 aus 2025).

„Das System der Zusatzrenten, das mit den Pensplan-Fonds verbunden ist, bestätigt sich als maßgeblicher Bezugspunkt – so der Präsident der Region, Arno Kompatscher – und gilt inzwischen auch auf staatlicher Ebene als Modell. Diese Ergebnisse bestätigen die Weitsicht unseres Wohlfahrtssystems. Unsere Autonomie beweist einmal mehr die Fähigkeit, die Bedürfnisse der Familien zu erkennen und mit konkreten, modernen und nachhaltigen Maßnahmen zu reagieren. Der Beitrag für die Zusatzvorsorge für Neugeborene fügt sich voll und ganz in die Tradition eines soliden, im ganzen Land anerkannten regionalen Systems ein, das in die Zukunft blickt und den neuen Generationen mehr Sicherheit bietet.“

„Wir sind sehr zufrieden mit der Zahl der Anträge, die in diesem ersten Monat der Möglichkeit zur Teilnahme am Bonus für Neugeborene eingegangen sind – unterstrich Assessor Daldoss. Ich erinnere daran, dass es sich um einen Bonus von 1.100 Euro handelt, verteilt auf fünf Jahre, mit dem Ziel, in die Zukunft unserer Kinder zu investieren – ein Akt der Verantwortung ihnen gegenüber. Auf der Website der Region, auf der Website des Pensplan Centrum oder an den Infopoints vor Ort kann man sich umfassend informieren. Die Einladung, für alle, die es noch nicht getan haben, lautet: nutzt diese Möglichkeit– und dies so bald wie möglich.“

Das neue Gesetz sieht einen finanziellen Beitrag für jedes neugeborene, adoptierte oder in Pflege genommene Kind vor, um die Eröffnung eines auf den Minderjährigen lautenden Zusatzrentenfonds zu fördern. Es handelt sich um eine konkrete Maßnahme mit langfristiger Perspektive, entstanden aus der Erkenntnis, dass mit dem inzwischen gefestigten Übergang zum beitragsorientierten System die zukünftigen Renten deutlich niedriger ausfallen werden als in der Vergangenheit.

Der vorgesehene Beitrag beträgt 300 Euro bei der Geburt, beziehungsweise bei Adoption oder Pflege, und wird direkt der Vorsorgeposition des Minderjährigen gutgeschrieben. In den vier darauffolgenden Jahren sind weitere 200 Euro pro Jahr vorgesehen, unter der Bedingung, dass die Familie im selben Jahr mindestens 100 Euro in denselben Fonds einzahlt. Die Maßnahme gilt auch für bereits geborene Kinder: Übergangsweise steht der Beitrag auch Minderjährigen zu, die am 1. Januar 2025 das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder bei denen seit Adoption oder Pflege noch keine fünf Jahre vergangen sind.

Um den Beitrag zu erhalten, muss die antragstellende Person seit mindestens drei Jahren in einer Gemeinde der Region ansässig sein, während das Kind bei der Geburt oder aufgrund von Adoption oder Pflege seinen Wohnsitz in der Region haben muss. Um die Beiträge in den Folgejahren zu erhalten, muss das Kind weiterhin dauerhaft in der Region wohnhaft sein. Die Einschreibung in eine Form der Zusatzrentenversicherung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung erfolgen. Die wirtschaftliche Situation der Familie wird nicht berücksichtigt: Es handelt sich um eine universelle Maßnahme, die auf dem Prinzip gleicher Vorsorgechancen beruht.

Die Maßnahme wird von Pensplan Centrum AG, einer In-house-Gesellschaft der Region und der beiden Autonomen Provinzen, verwaltet. Sie übernimmt die operativen Aufgaben und fördert die Initiative auch durch Abkommen mit den Meldeämtern der Gemeinden.

 

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Letzte Änderung:Freitag, 12. Dezember 2025