Beschluss vom 7. Dezember 2022, Nr. 212

Aktualisierung des zweijährigen Beschaffungsplans für Lieferungen und Dienstleistungen 2022-2023 der Region Trentino-Südtirol im Sinne des Art. 7 des Ministerialdekrets vom 16. Jänner 2018, Nr. 14

Gültig/wirksam ab :Freitag, 16. Dezember 2022

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Abteilung IV – Vermögen und Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen

Sie plant die zu ergreifenden Maßnahmen und die Beschaffung von für die Tätigkeit der Körperschaft notwendigen Gütern und Dienstleistungen. Sie übt die Aufgaben als Verantwortlicher für den digitalen Wandel aus.

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Letzte Änderung:Freitag, 16. Dezember 2022