Außendienste der ausgeschiedenen Mitglieder der Regionalregierung – 16. Legislaturperiode


Den (ehemaligen) Mitgliedern der Regionalregierung mit öffentlichen Mitteln erstattete Reise- und Außendienstkosten

Gültig/wirksam ab :Freitag, 18. Februar 2022

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Letzte Änderung:Dienstag, 11. Februar 2025