Außendienste der ausgeschiedenen Mitglieder der Regionalregierung – 16. Legislaturperiode


Den (ehemaligen) Mitgliedern der Regionalregierung mit öffentlichen Mitteln erstattete Reise- und Außendienstkosten

Gültig/wirksam ab :Montag, 18. März 2024

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Letzte Änderung:Freitag, 29. Mai 2026