Das Friedensgericht urteilt erstinstanzlich in Sachen Zivil- und Strafprozess, in Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsstrafen und übt eine Schlichtungsfunktion aus.
Friedensrichter
Dr. Raffaele Moschettino
Aufbau
Abteilung III – Sprachminderheiten, europäische Integration und Friedensgerichte
Erstverhandlung: 1. u. 3. Donnerstag im Monat, 9.00 Uhr Verhandlung zur Beweisaufnahme und Diskussion: donnerstags, 9.00 Uhr Außergerichtliche Schlichtung: donnerstags, 9.00 Uhr Termine für strafrechtliche Verhandlungen: 1. u. 3. Freitag im Monat, 9.00 Uhr