Amtsblatt der Autonomen Region Trentino-Südtirol

Das Amtsblatt der Region in digitaler Form

Was Sie hierzu wissen müssen

Die institutionelle Kommunikation und die gesetzliche Bekanntmachung von Regionalgesetzen und verordnungen, Verwaltungsakten und sämtlichen Akten der Region erfolgen ausschließlich über das Amtsblatt .

Zielgruppe

Wer kann das Ansuchen stellen

Die Anträge auf Veröffentlichung sind von öffentlichen Körperschaften oder anderen betroffenen Rechtsträgern an das für die Veröffentlichung des Amtsblattes zuständige Regionalamt zu stellen.

Geografische Abdeckung
Bozen
Trient

Zugriff zum Dienst

Die Inserenten können nach der Registrierung die Veröffentlichung der Dokumente im Amtsblatt wie folgt beantragen:

a) Einreichung der zu veröffentlichenden Dokumente mittels Webformular;

b) oder ausnahmsweise mittels elektronischer bzw. zertifizierter elektronischer Post (PEC).

Kosten und Voraussetzungen

Die Veröffentlichung erfolgt unentgeltlich.
KOSTENLOS

Fristen und Fälligkeiten

5
Tage
Maximale Wartetage ab Antragstellung

Kontakt

Abteilung II – Örtliche Körperschaften, Vorsorge und Ordnungsbefugnisse

Sie befasst sich mit Amtshandlungen, die für die Ausübung der ihr zugewiesenen Zuständigkeiten im Rahmen der Beziehungen zu den Ministerialämtern und sonstigen staatlichen oder regionalen Gremien oder Institutionen notwendig sind. Sie übt die Tätigkeiten des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz aus.

Weitere Details

Amt für das Amtsblatt

Es befasst sich mit der direkten Zusammenstellung und der Veröffentlichung zwecks Aufbewahrung und Verbreitung in digitaler Form des Amtsblatts der Region. Es nimmt die jährliche Veröffentlichung der Sammlung der Gesetze und der Verordnungen der Region vor.

Weitere Details

Weitere Informationen

Letzte Änderung:Montag, 06. Februar 2023