Für Verwaltungsakte und Sprachgruppenzugehörigkeitserklärungen ist der Zugang nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Mo.
8.30 - 13.30
Di.
8.30 - 13.30
Mi.
8.30 - 13.30
Do.
8.30 - 13.30
Fr.
8.30 - 13.30
Sa.
8.30 - 13.30
Gültig ab: 01.01.2021
Öffnungszeiten Zivilkanzlei Friedensgericht Bozen
Für Verwaltungsakte und Sprachgruppenzugehörigkeitserklärungen ist der Zugang nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Mo.
08.30 - 12.30
Di.
08.30 - 12.30
Mi.
08.30 - 12.30
Do.
08.30 - 12.30
Fr.
08.30 - 12.30
Sa.
08.30 - 12.30
Gültig ab: 03.10.2023
Verhandlungstermine Friedensgericht Bozen
Zivilrechtliche Verhandlungen:
Beweisaufnahme und Diskussion: an allen Werktagen von 8.30 Uhr bis 14.30 Uhr nach Ermessen des einzelnen Richters;
mündliche Einbringung des Antrags laut Art. 316 und 322 ZPO: jede Woche am Mittwoch ab 9 Uhr;
außergerichtliche Schlichtung: an allen Werktagen ab 9 Uhr nach Ermessen des einzelnen Richters.
Strafrechtliche Verhandlungen: zweimal im Monat am Montag, von 8.30 Uhr bis 14.30 Uhr.
Verhandlungen in Sachen Einwanderungsrecht (GvD Nr. 286/1998):
für Rekurse gegen die Ausweisungsverfügung werden die Verhandlungen an einem Werktag von 8.30 Uhr bis 14.30 Uhr nach Ermessen des beauftragten Richters abgehalten;
für Verfahren zur Bestätigung der Maßnahme über die Begleitung bis zur Grenze werden die Verhandlungen an einem Werktag auch außerhalb der oben angeführten Uhrzeiten abgehalten.
Gültig ab: 01.01.2021
Weitere Informationen
Standort von
Friedensgericht Bozen
Zuständig für die Gemeinden: Bozen, Kastelruth, Karneid, Völs, Leifers, Laurein, Mölten, Welschnofen, Deutschnofen, Proveis, Ritten, Jenesien, Sarnthein, Terlan, Tiers