Friedensgericht Bozen

Beschreibung

Amt

Wo

Öffnungszeit

Öffnungszeiten Friedensgerichte

Für Verwaltungsakte und Sprachgruppenzugehörigkeitserklärungen ist der Zugang nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Mo.
8.30 - 13.30
Di.
8.30 - 13.30
Mi.
8.30 - 13.30
Do.
8.30 - 13.30
Fr.
8.30 - 13.30
Sa.
8.30 - 13.30

Gültig ab: 01.01.2021

Öffnungszeiten Zivilkanzlei Friedensgericht Bozen

Für Verwaltungsakte und Sprachgruppenzugehörigkeitserklärungen ist der Zugang nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Mo.
08.30 - 12.30
Di.
08.30 - 12.30
Mi.
08.30 - 12.30
Do.
08.30 - 12.30
Fr.
08.30 - 12.30
Sa.
08.30 - 12.30

Gültig ab: 03.10.2023

Verhandlungstermine Friedensgericht Bozen

Zivilrechtliche Verhandlungen:

  • Beweisaufnahme und Diskussion: an allen Werktagen von 8.30 Uhr bis 14.30 Uhr nach Ermessen des einzelnen Richters;
  • mündliche Einbringung des Antrags laut Art. 316 und 322 ZPO: jede Woche am Mittwoch ab 9 Uhr;
  • außergerichtliche Schlichtung: an allen Werktagen ab 9 Uhr nach Ermessen des einzelnen Richters.

Strafrechtliche Verhandlungen: zweimal im Monat am Montag, von 8.30 Uhr bis 14.30 Uhr.

Verhandlungen in Sachen Einwanderungsrecht (GvD Nr. 286/1998):

  • für Rekurse gegen die Ausweisungsverfügung werden die Verhandlungen an einem Werktag von 8.30 Uhr bis 14.30 Uhr nach Ermessen des beauftragten Richters abgehalten;
  • für Verfahren zur Bestätigung der Maßnahme über die Begleitung bis zur Grenze werden die Verhandlungen an einem Werktag auch außerhalb der oben angeführten Uhrzeiten abgehalten.

Gültig ab: 01.01.2021

Weitere Informationen

Standort von
Friedensgericht Bozen

Zuständig für die Gemeinden: Bozen, Kastelruth, Karneid, Völs, Leifers, Laurein, Mölten, Welschnofen, Deutschnofen, Proveis, Ritten, Jenesien, Sarnthein, Terlan, Tiers

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