Erstverhandlung: 3. Dienstag an ungeraden Monaten, 9.30 Uhr
Verhandlung zur Beweisaufnahme und Diskussion: 3. Dienstag an ungeraden Monaten, 9.30 Uhr
Außergerichtliche Schlichtung: 3. Dienstag an ungeraden Monaten, 9.30 Uhr
Weitere Verhandlungstermine können bei Bedarf auch an jeden anderen Werktag mit Beginn um 9.30 Uhr angesetzt werden, um etwaigen dienstlichen Erfordernissen Rechnung zu tragen.
Termine für strafrechtliche Verhandlungen: 3. Dienstag an geraden Monaten, 9.30 Uhr
Gültig ab: 01.01.1970
Gültig zum: 01.01.1970