Erstverhandlung: 2. Dienstag im Monat, 9.45 Uhr
Verhandlung zur Beweisaufnahme und Diskussion: 2. Dienstag im Monat, 9.45 Uhr
Außergerichtliche Schlichtung: 2. Dienstag im Monat, 9.45 Uhr
Weitere Verhandlungstermine können bei Bedarf auch an anderen Werktagen angesetzt werden, um etwaigen dienstlichen Erfordernissen Rechnung zu tragen.
Termine für strafrechtliche Verhandlungen: 4. Dienstag im Monat, 9.45 Uhr, unbeschadet der Möglichkeit der Festlegung von Terminen gemäß Art. 20-bis des GvD Nr. 274/2000 oder aus sonstigen Dringlichkeitsgründen an jeglichem anderen Werktag
Gültig ab: 01.01.1970
Gültig zum: 01.01.1970