Erstverhandlung: 1. u. 3. Dienstag im Monat, 9.30 Uhr Verhandlung zur Beweisaufnahme und Diskussion: alle Werktage nach dem Ermessen des Friedensrichters, 9.30 Uhr Außergerichtliche Schlichtung: alle Werktage nach dem Ermessen des Friedensrichters, 9.30 Uhr Termine für strafrechtliche Verhandlungen: 2. u. 4. Freitag im Monat, 9.30 Uhr
Gültig ab: 01.01.2021
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Standort von
Friedensgericht Schlanders
Zuständig für die Gemeinden: Kastelbell-Tschars, Graun im Vinschgau, Glurns, Latsch, Laas, Mals, Martell, Prad, Schnals, Schlanders, Schluderns, Stilfs, Taufers im Münstertal