Für Verwaltungsakte und Sprachgruppenzugehörigkeitserklärungen ist der Zugang nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Mo.
8.30 - 13.30
Di.
8.30 - 13.30
Mi.
8.30 - 13.30
Do.
8.30 - 13.30
Fr.
8.30 - 13.30
Sa.
8.30 - 13.30
Gültig ab: 01.01.2021
Verhandlungstermine Friedensgericht Schlanders
Erstverhandlung: 1. u. 3. Dienstag im Monat, 9.30 Uhr Verhandlung zur Beweisaufnahme und Diskussion: alle Werktage nach dem Ermessen des Friedensrichters, 9.30 Uhr Außergerichtliche Schlichtung: alle Werktage nach dem Ermessen des Friedensrichters, 9.30 Uhr Termine für strafrechtliche Verhandlungen: 2. u. 4. Freitag im Monat, 9.30 Uhr
Gültig ab: 01.01.2021
Weitere Informationen
Standort von
Friedensgericht Schlanders
Zuständig für die Gemeinden: Kastelbell-Tschars, Graun im Vinschgau, Glurns, Latsch, Laas, Mals, Martell, Prad, Schnals, Schlanders, Schluderns, Stilfs, Taufers im Münstertal