Was Sie hierzu wissen müssen
Beitragsempfänger, denen die Gewährung der Förderung schriftlich mitgeteilt wurde und die die Initiative durchgeführt haben, müssen zum Zweck der Rechnungslegung ein Gesuch um Auszahlung einreichen.
Beitragsempfänger, denen die Gewährung der Förderung schriftlich mitgeteilt wurde und die die Initiative durchgeführt haben, müssen zum Zweck der Rechnungslegung ein Gesuch um Auszahlung einreichen.
Sämtliche Beitragsempfänger müssen ein Gesuch um Auszahlung der Förderung einreichen.
Das Gesuch um Auszahlung der Förderung muss von sämtlichen Beitragsempfängern eingereicht werden.
Vollständig ausgefülltes Gesuch um Auszahlung
Die im Vordruck angeführten Unterlagen
Letzte Änderung:Mittwoch, 26. April 2023