Durchführungsverordnung vom 6.11.2020, Nr. 50

Erlass der Durchführungsverordnung zu dem mit DPRA vom 23. Juni 1997, Nr. 8/L genehmigten vereinheitlichten Text, für den Teil betreffend die Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Beiträgen für die Veröffentlichung von Monographien, Studien und Werken von regionalem Belang (Amtsblatt vom 12. November 2020, Nr. 46)

Gültig/wirksam ab :Freitag, 06. November 2020

Beschreibung

Art des Dokuments
Verordnung/Durchführungsverordnung
R 2020 50 td (File pdf 370,46 kB)
R 2020 50 st (File pdf 773,60 kB)
Bezugsangabe
Durchführungsverordnung vom 26/11/2021n Nr. 62

Erlass der Ergänzung und Änderung der mit DPReg. vom 6. November, Nr. 50 erlassenen Durchführungsverordnung zu dem mit DPRA vom 23. Juni 1997, Nr. 8/L genehmigten vereinheitlichten Text für den Teil betreffend die Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Beiträgen für die Veröffentlichung von Monographien, Studien und Werken von regionalem Belang

Weitere Details

Zuständige/vorlegende Stelle
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse

Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.

Weitere Details

Weitere Informationen

Letzte Änderung:Montag, 09. September 2024