Beiträge für Monographien, Studien und Werke von regionalem Belang

Die Autonome Region Trentino-Südtirol gewährt Beiträge für die Veröffentlichung von Monographien, Studien und Werken von regionalem Belang.

Was Sie hierzu wissen müssen

Die Durchführungsverordnung zu dem mit DPRA vom 23. Juni 1997, Nr. 8/L genehmigten vereinheitlichten Text für den Teil betreffend die Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Beiträgen für die Veröffentlichung von Monographien, Studien und Werken von regionalem Belang wurde mit Dekret des Präsidenten der Region genehmigt.

Zielgruppe

Zu den Beitragsempfängern zählen Autoren, Einrichtungen und Vereine, sofern sie keinen Gewinnzweck verfolgen.

Wer kann das Ansuchen stellen

In der Provinz Bozen oder in der Provinz Trient ansässige Autoren bzw. Einrichtungen und Vereine, die keinen Gewinnzweck verfolgen und ihren Sitz im Gebiet der Region haben.

Zugriff zum Dienst

Es muss das Beitragsgesuch ausgefüllt und sämtliche dort angeführten Unterlagen beigelegt werden.

Notwendige Dokumente

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind
  • Mit dem Original übereinstimmende Kopie der Gründungsurkunde und der Satzung der Körperschaft oder des Vereins. Diese Pflicht besteht nicht für die öffentlichen Körperschaften.
  • Publikationsprojekt oder Gesamtplan des Werkes sowie eventueller Entwurf mit Angabe des voraussichtlichen Veröffentlichungsdatums;
  • Detaillierter Kostenvoranschlag für die Realisierung des Werkes;
  • Kostenvoranschlag des mit der Realisierung des Werkes beauftragten Rechtssubjekts;
  • Auflistung der voraussichtlichen Einnahmen aus der Initiative;
  • Curriculum Vitae des Autors/der Autorin oder Beschreibung der von der Körperschaft, Vereinigung oder Komitee zuvor durchgeführten Tätigkeit, insbesondere was die Publikationen betrifft.
Formulare

Kosten und Voraussetzungen

Stempelmarke (befreit sind: öffentliche Körperschaften und gemeinnützige Organisationen)
16 Euro

 

Weitere Informationen

Letzte Änderung:Freitag, 29. November 2024