Was Sie hierzu wissen müssen
Die Durchführungsverordnung zu dem mit DPRA vom 23. Juni 1997, Nr. 8/L genehmigten vereinheitlichten Text für den Teil betreffend die Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Beiträgen für die Veröffentlichung von Monographien, Studien und Werken von regionalem Belang wurde mit Dekret des Präsidenten der Region genehmigt.
Zielgruppe
Zu den Beitragsempfängern zählen Autoren, Einrichtungen und Vereine, sofern sie keinen Gewinnzweck verfolgen.
Wer kann das Ansuchen stellen
In der Provinz Bozen oder in der Provinz Trient ansässige Autoren bzw. Einrichtungen und Vereine, die keinen Gewinnzweck verfolgen und ihren Sitz im Gebiet der Region haben.
Zugriff zum Dienst
Es muss das Beitragsgesuch ausgefüllt und sämtliche dort angeführten Unterlagen beigelegt werden.