Was Sie hierzu wissen müssen
Es handelt sich um einen jährlichen Beitrag, der gemäß Art. 25 des Regionalgesetzes vom 21. September 2005 Nr. 7 i.d.g.F. (Neuordnung der öffentlichen Fürsorge- und Wohlfahrtseinrichtungen – öffentliche Betriebe für Pflege- und Betreuungsdienste) vorgesehen ist und den die Region den Betrieben der ladinischen Ortschaften der Provinzen Trient und Bozen für die Mehrausgaben gewährt, die durch den Gebrauch der ladinischen Sprache im Umgang mit den ladinischen Bürgern und Bürgerinnen entstehen. Der Beitrag wird im Verhältnis zu den geleisteten Diensten, der Anzahl der betreuten Personen und dem Haushaltsvolumen berechnet.
Bestimmungen:
Betrag
Der Beitrag wird aufgrund der Kriterien laut dem Beschluss der Regionalregierung vom 6. Juli 2010, Nr. 156 – geändert durch die Beschlüsse der Regionalregierung vom 11. August 2023, Nr. 164 und vom 18. Dezember 2024, Nr. 246 – festgelegt und darf in jedem Fall 80 Prozent der für den Gebrauch der ladinischen Sprache bestrittenen Ausgaben nicht überschreiten.