Was Sie hierzu wissen müssen
Es handelt sich um einen jährlichen Beitrag, der gemäß Art. 24 des Regionalgesetzes vom 21. September 2005 Nr. 7 i.d.g.F. (Neuordnung der öffentlichen Fürsorge- und Wohlfahrtseinrichtungen – öffentliche Betriebe für Pflege- und Betreuungsdienste) vorgesehen ist und den die Region für an Verwalter, Direktoren, ehrenamtliche Mitarbeiter, Familienangehörige der Heimbewohner, Bedienstete der Betriebe und deren Verbände gerichtete Ausbildungs- und Fortbildungstätigkeiten gewährt, die vorrangig von den Vertretungsverbänden der Betriebe oder von den Autonomen Provinzen Trient und Bozen auf der Grundlage der Programme der jeweiligen Autonomen Provinz veranstaltet werden. Die Ausbildungstätigkeiten können unter Beachtung der Prioritäten der Zielgruppen und ohne Ausgaben zu Lasten der Region auch auf private Rechtssubjekte ausgedehnt werden.
Überdies kann die Regionalregierung im Rahmen von Abkommen mit Universitäten, Facheinrichtungen, Sachverständigen bzw. Sachverständigenverbänden Studien und Forschungsarbeiten im Sozial- und Vorsorgebereich, mit einem besonderen Augenmerk auf den Tätigkeitsbereich der Betriebe, finanzieren.
Bestimmungen:
Betrag
Ab dem Jahr 2025 beläuft sich der Höchstbetrag der Finanzierung auf insgesamt 540.000,00 Euro, die zu gleichen Teilen zwischen den beiden Provinzen aufzuteilen sind.