Beitrag zur Unterstützung der Ausbildungstätigkeit der ÖBPB

Was Sie hierzu wissen müssen

Es handelt sich um einen jährlichen Beitrag, der gemäß Art. 24 des Regionalgesetzes vom 21. September 2005 Nr. 7 i.d.g.F. (Neuordnung der öffentlichen Fürsorge- und Wohlfahrtseinrichtungen – öffentliche Betriebe für Pflege- und Betreuungsdienste) vorgesehen ist und den die Region für an Verwalter, Direktoren, ehrenamtliche Mitarbeiter, Familienangehörige der Heimbewohner, Bedienstete der Betriebe und deren Verbände gerichtete Ausbildungs- und Fortbildungstätigkeiten gewährt, die vorrangig von den Vertretungsverbänden der Betriebe oder von den Autonomen Provinzen Trient und Bozen auf der Grundlage der Programme der jeweiligen Autonomen Provinz veranstaltet werden. Die Ausbildungstätigkeiten können unter Beachtung der Prioritäten der Zielgruppen und ohne Ausgaben zu Lasten der Region auch auf private Rechtssubjekte ausgedehnt werden.

Überdies kann die Regionalregierung im Rahmen von Abkommen mit Universitäten, Facheinrichtungen, Sachverständigen bzw. Sachverständigenverbänden Studien und Forschungsarbeiten im Sozial- und Vorsorgebereich, mit einem besonderen Augenmerk auf den Tätigkeitsbereich der Betriebe, finanzieren.

Bestimmungen:

Regionalgesetz vom 21.9.2005, Nr. 7

Neuordnung der öffentlichen Fürsorge- und Wohlfahrtseinrichtungen – öffentliche Betriebe für Pflege- und Betreuungsdienste (Amtsblatt vom 4. Oktober 2005, Nr. 40, Beiblatt Nr. 1)

Weitere Details

Betrag

Ab dem Jahr 2025 beläuft sich der Höchstbetrag der Finanzierung auf insgesamt 540.000,00 Euro, die zu gleichen Teilen zwischen den beiden Provinzen aufzuteilen sind.

Zielgruppe

Wer kann das Ansuchen stellen

Der Beitrag ist für die Autonomen Provinzen Trient und Bozen und für die Vertretungsverbände auf Landesebene der öffentlichen Betriebe für Pflege- und Betreuungsdienste bestimmt, d. h. für die Verbände, deren Mitglieder größtenteils öffentliche Betriebe für Pflege- und Betreuungsdienste (ÖBPB) bzw. von Gemeinden, Gemeindekonsortien, Gemeinschaften oder Bezirksgemeinschaften verwaltete Betriebe sind, die ohne Gewinnzweck durch die Erbringung von Maßnahmen und Diensten im Sozial- und Betreuungsbereich und im sozial-sanitären Bereich versuchen, Behinderungen, Notlagen und Unbehagen, die Einzelne oder Familien betreffen, zu lindern oder zu beseitigen.

Geografische Abdeckung
Trient
Bozen

Zugriff zum Dienst

Der vom gesetzlichen Vertreter bzw. von der gesetzlichen Vertreterin der Provinz oder des Verbands unterzeichnete Beitragsantrag ist jährlich beim Amt für Sozialfürsorge und für die Ordnung der ÖBPB bis 30. Juni einzureichen.

Kosten und Voraussetzungen

Stempelmarke
16,00 Euro

Weitere Informationen

Letzte Änderung:Mittwoch, 13. August 2025