Gesuch um Auszahlung der außerordentlichen Finanzierungen für Investitionen

Sprachminderheiten

Gesuch um Auszahlung der außerordentlichen Finanzierungen für Investitionen (Anlage zum Beschluss der Regionalregierung vom 23.12.2020, Nr. 224

Was Sie hierzu wissen müssen

Es handelt sich um das Gesuch um Auszahlung der Finanzierung für außerordentliche Investitionen, das auf dem von der Verwaltung erstellten Vordruck abzufassen ist.

Zielgruppe

Empfänger der außerordentlichen Finanzierung für Investitionen, die mit Beschluss der Regionalregierung gewährt wurde.

Zugriff zum Dienst

Der Vordruck für das Auszahlungsgesuch - außerordentliche Investitionen muss vollständig ausgefüllt und von der gesetzlichen Vertreterin/vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden.

Notwendige Dokumente

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind

Vollständig ausgefüllter und von der gesetzlichen Vertreterin/vom gesetzlichen Vertreter unterzeichneter Vordruck für das Auszahlungsgesuch - außerordentliche Investitionen

Beizulegende Dokumente:

  • Rechnung/en im Original (bei nicht elektronischen Rechnungen) und diesbezügliche Quittung/en
  • Fotokopie des Erkennungsausweises der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters 
Formulare

Kosten und Voraussetzungen

KOSTENLOS

Kontakt

Telefon - Amtsdirektorin:
0461 201412 - 0471 322151

Telefon - Stellvertreterin der Amtsdirektorin:
0461 201441

E-mail:
min@regione.taa.it

PEC:
min@pec.regione.taa.it

Amt für Sprachminderheiten und Bibliothek

Es befasst sich mit der Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Sprachminderheiten gemäß den Bestimmungen der Region. Es gewährleistet den Bibliotheksdienst sowie die Auszahlung von Finanzierungen für Investitionen zugunsten von öffentlichen und privaten Rechtssubjekten und stellt den Strukturen der Region Veröffentlichungen für ihre Tätigkeit und für Recherchen bereit. Es überprüft die Finanzierungsgesuche für Investitionen seitens öffentlicher und privater Einrichtungen. Es stellt den Strukturen der Region das Material für Studien, Arbeit und Forschung auch in digitaler Form zur Verfügung.

Weitere Details

Dokumente

Weitere Informationen

Beiträge für Investitionen in geringer Höhe

Beitrag für Investitionen in geringer Höhe, der nur ein einziges Mal im Laufe derselben Legislaturperiode gewährt werden kann

  • Regionalgesetz vom 24. Mai 2018, Nr. 3
  • Durchführungsverordnung DPReg. vom 29. Mai 2025, Nr. 9 (Art. 32)

Weitere Details

Letzte Änderung:Freitag, 25. September 2026