Es handelt sich um eine finanzielle Unterstützung, die von der Autonomen Region Trentino-Südtirol an öffentliche und private Einrichtungen zur Durchführung von Initiativen/Projekten zum Schutz und zur Förderung der zimbrischen, fersentalerischen und ladinischen Sprachminderheiten, die im Gebiet der Region leben, gewährt wird.
- Regionalgesetz vom 24. Mai 2018, Nr. 3
- Durchführungsverordnung, DPReg. vom 3. Oktober 2018, Nr. 61
- Durchführungsverordnung, DPReg. vom 29. Mai 2025, Nr. 9 gültig ab 6. Juni 2025
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