Verzicht auf die Finanzierung für Initiativen/Projekte für Sprachminderheiten

Der Verzicht auf die Finanzierung muss dem zuständigen Amt mitgeteilt werden, um die Verwendung der zweckgebundenen Mittel zu gestatten. (Art. 12 der Durchführungsverordnung vom 3. Oktober 2018, Nr. 61)

Was Sie hierzu wissen müssen

Es handelt sich um die Erklärung, die bei Verzicht oder Unmöglichkeit der Durchführung der Initiative oder des Projektes beim zuständigen Amt einzureichen ist, um die Wiederverwendung der zweckgebundenen Mittel zu ermöglichen.

Zielgruppe

Empfänger der mit Beschluss der Regionalregierung gewährten Finanzierungen

Zugriff zum Dienst

Der vom zuständigen Amt zur Verfügung gestellte Vordruck für die Erklärung über den Verzicht auf die für Initiativen und/oder Projekte gewährte Finanzierung muss ausgefüllt und von der gesetzlichen Vertreterin/vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden.

Notwendige Dokumente

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind

Der Vordruck für die Erklärung über den Verzicht auf die für Initiativen und/oder Projekte gewährte Finanzierung muss vollständig ausgefüllt und von der gesetzlichen Vertreterin/vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden.

Beizulegende Dokumente:

  • Fotokopie des Ausweises der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters
Formulare

Kosten und Voraussetzungen

KOSTENLOS

Kontakt

Telefon - Amtsdirektorin:
0461 201412 - 0471 322151

Telefon - Stellvertreterin der Amtsdirektorin:
0461 201441

E-mail:
min@regione.taa.it

PEC:
min@pec.regione.taa.it

Amt für Sprachminderheiten und Bibliothek

Es befasst sich mit der Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Sprachminderheiten gemäß den Bestimmungen der Region. Es gewährleistet den Bibliotheksdienst sowie die Auszahlung von Finanzierungen für Investitionen zugunsten von öffentlichen und privaten Rechtssubjekten und stellt den Strukturen der Region Veröffentlichungen für ihre Tätigkeit und für Recherchen bereit. Es überprüft die Finanzierungsgesuche für Investitionen seitens öffentlicher und privater Einrichtungen. Es stellt den Strukturen der Region das Material für Studien, Arbeit und Forschung auch in digitaler Form zur Verfügung.

Weitere Details

Weitere Informationen

Finanzierungen für Initiativen und Projekte der Sprachminderheiten

Es handelt sich um eine finanzielle Unterstützung, die von der Autonomen Region Trentino-Südtirol an öffentliche und private Einrichtungen zur Durchführung von Initiativen/Projekten zum Schutz und zur Förderung der zimbrischen, fersentalerischen und ladinischen Sprachminderheiten, die im Gebiet der Region leben, gewährt wird.

  • Regionalgesetz vom 24. Mai 2018, Nr. 3
  • Durchführungsverordnung, DPReg. vom 3. Oktober 2018, Nr. 61
  • Durchführungsverordnung, DPReg. vom 29. Mai 2025, Nr. 9 gültig ab 6. Juni 2025

Weitere Details

Letzte Änderung:Montag, 05. Juli 2021