Verzicht auf die Finanzierung für Initiative/Projekte für Sprachminderheiten

Erklärung auf Verzicht zur Verwirklichung der Initiative

Gültig/wirksam ab :Montag, 05. Juli 2021

Beschreibung

Art des Dokuments
Vordrucke
Zuständige/vorlegende Stelle
Amt für Sprachminderheiten und Bibliothek

Es befasst sich mit der Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Sprachminderheiten gemäß den Bestimmungen der Region. Es gewährleistet den Bibliotheksdienst sowie die Auszahlung von Finanzierungen für Investitionen zugunsten von öffentlichen und privaten Rechtssubjekten und stellt den Strukturen der Region Veröffentlichungen für ihre Tätigkeit und für Recherchen bereit. Es überprüft die Finanzierungsgesuche für Investitionen seitens öffentlicher und privater Einrichtungen. Es stellt den Strukturen der Region das Material für Studien, Arbeit und Forschung auch in digitaler Form zur Verfügung.

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Verzicht auf die Finanzierung für Initiativen/Projekte für Sprachminderheiten

Der Verzicht auf die Finanzierung muss dem zuständigen Amt mitgeteilt werden, um die Verwendung der zweckgebundenen Mittel zu gestatten. (Art. 12 der Durchführungsverordnung vom 3. Oktober 2018, Nr. 61)

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Letzte Änderung:Dienstag, 06. Februar 2024