Übertragung der Verwaltungsbefugnisse auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs und des Gastgewerbes an die Landesausschüsse von Trient und Bozen (Amtsblatt vom 2. Dezember 1958, Nr. 49)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.