Erhöhung der Ausgabengrenze gemäß Art. 2 des Regionalgesetzes 15.9.1951, Nr. 7 für den Bau eines Volkswohnhauses in Trento für die Angestellten der Region (Amtsblatt vom 10. Dezember 1952, Nr. 26)
Ermächtigung der Ausgabe von Lire 40 Millionen für den Bau eines Volkswohnhauses in Trient für die Angestellten der Region (Amtsblatt vom 21. September 1951, Nr. 31)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.