Weitere Ausgabenermächtigung für die Gewährung der im Regionalgesetz vom 7. Marz 1963, Nr. 10 vorgesehenen Beiträge (Amtsblatt vom 18. Februar 1964, Nr. 7)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.