Hilfsmaßnahmen zu Gunsten der Landwirtschaftsbetriebe, Industriebetriebe, Handelsbetriebe, Gastbetriebe und Anlagen mit touristisch-sportlichem und touristisch-sozialem Zwecke, die durch die außergewöhnlichen Naturkatastrophen oder Ungewitter im Jahre 1960 geschädigt wurden (Amtsblatt vom 19. September 1961, Nr. 39)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.