Ergänzungsbestimmungen zum Regionalgesetz vom 29. Juli 1959, Nr. 8 über die Einsetzung einer Sonderverwaltung für die vorläufige Gebarung des Vermögensbestandes der Heilbäder von Levico-Vetriolo (Amtsblatt vom 19. September 1961, Nr. 39)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.