Verwendung des für das Finanzjahr 1958 festgestellten Haushaltsüberschusses und erste Abänderungsverfügung zum Haushaltsvoranschlag für das Finanzjahr 1959 (Amtsblatt vom 18. August 1959, Nr. 34)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.