Verwendung des im Finanzjahr 1949 festgestellten Bilanzüberschusses, zweite Änderungsverfügung des Bilanzvoranschlages für das Finanzjahr 1951 und andere Verfügungen finanzieller Art (Amtsblatt vom 21. Dezember 1951, Nr. 47)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.