Bestimmungen auf dem Sachgebiet des Rechtes auf Bürgerzugang der Bekanntmachung, Transparenz und Verbreitung von Informationen seitens der Region und der Körperschaften, für deren Ordnung die Region zuständig ist, sowie Änderungen zu den Regionalgesetzen vom 24. Juni 1957, Nr. 11 (Volksbefragung zur Aufhebung von Regionalgesetzen) und vom 16. Juli 1972, Nr. 15 mit ihren späteren Änderungen, betreffend die Rechtssubjekte, die zur Beglaubigung der Unterschriften der Unterzeichner befugt sind (Amtsblatt vom 4. November 2014, Nr. 44/I-II, Beiblatt Nr. 1)
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