Beteiligung der Region an der Gründung von Körperschaften oder Gesellschaften, welche die Verwertung von Industrie- und Landwirtschaftsprodukten zum Ziele haben (Amtsblatt vom 2. Mai 1952, Nr. 10)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.