Abänderung zu den Art. 11 und 12 des Regionalgesetzes vom 5. November 1960, Nr. 22, das neue Bestimmungen über die rechtliche Stellung, Besoldung und Ordnung der Laufbahn des Personals der höheren und gehobenen Laufbahn der Gründbuchsämter enthält (Amtsblatt vom 19. November 1968, Nr. 49)
Neue Bestimmungen über die rechtliche Stellung, Besoldung und Ordnung der Laufbahnen des Personals der höheren und gehobenen Laufbahn der Grundbuchämter (Amtsblatt vom 8. November 1960, Nr. 49)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.