Ermächtigung zu einer Ausgabengrenze von 15 Millionen Lire für die Gewährung von Beiträgen im Sinne des Regionalgesetzes vom 22. November 1961, Nr. 10 betreffend eine neue Aufstockung des Fonds zu Gunsten der kleinen Handelsunternehmen, der Konsumgenossenschaften und der Gastbetriebe (Amtsblatt vom 19. Dezember 1967, Nr. 54)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.