Änderungen zum Regionalgesetz vom 30. Mai 1993, Nr. 11 betreffend: „Initiativen zur Unterstützung von Völkern der Nicht-EG-Länder, die von Kriegen oder Katastrophen betroffen sind oder die sich in besonders schwierigen Verhältnissen befinden“ (Amtsblatt vom 10. Dezember 1996, Nr. 55)
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