Ermächtigung der Gemeindesonderzuschläge für das Jahr 1952 im Sinne des Art. 69 des Regionalstatutes (5. Verfügung) (Amtsblatt vom 20. Dezember 1952, Nr. 28)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.