Enteignungen aus gemeinnützigen Gründen für nicht zu Lasten des Staates gehende Bauten, die in der Region Trentino-Südtirol durchzuführen sind (Amtsblatt vom 20. Mai 1956, Nr. 10)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.