Abänderungen zum Regionalgesetz vom 14. August 1956, Nr. 9, das Maßnahmen zu Gunsten des alpinen Vermögens der Region enthält (Amtsblatt vom 30. Januar 1962, Nr. 5)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.