Dringende Änderungen zum Regionalgesetz vom 3. Mai 2018, Nr. 2 „Kodex der örtlichen Körperschaften der Autonomen Region Trentino-Südtirol“ in geltender Fassung
Abteilung II – Örtliche Körperschaften, Vorsorge und Ordnungsbefugnisse
Sie befasst sich mit Amtshandlungen, die für die Ausübung der ihr zugewiesenen Zuständigkeiten im Rahmen der Beziehungen zu den Ministerialämtern und sonstigen staatlichen oder regionalen Gremien oder Institutionen notwendig sind. Sie übt die Tätigkeiten des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz aus.
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.