Neue Ausgabenermächtigung für die Gewährung der Beiträge nach dem Regionalgesetz vom 7. Marz 1963, Nr. 10 betreffend Maßnahmen zur Förderung der Industrietätigkeit in der Region (Amtsblatt vom 23. Januar 1968, Nr. 4)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.