Gewährung eines Beitrages der Region an die wechselseitigen Landeskrankenkassen von Trient und Bozen für Rechnung Passivzinsen auf Bankvorschüsse der Kassen für die Zahlung der Krankenhauskosten der eigenen Versicherten an die Krankenhäuser (Amtsblatt vom 24. Juli 1962, Nr. 30)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.