Übergangsbestimmungen für das bei den Berufsfeuerwehren von Trient und Bozen wie immer aufgenommene vorläufige Personal (Amtsblatt vom 23. ApriI 1963, Nr. 17)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.