Gewährung eines außerordentlichen Beitrages an die Gemeinde Trient zur Errichtung von Gebäuden, die für die Fürsorge bestimmt sind (Amtsblatt vom 29. Januar 1963, Nr. 4)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.